Das Etikett eines Nahrungsergänzungsmittels ist so etwas wie sein Personalausweis. Es soll den Anwender über die Eigenschaften des Produktes informieren. Bestimmte Angaben sind verpflichtend, andere wiederum unnötig oder sogar verboten. Hier ein Leitfaden mit den wichtigsten Informationen.
Welche Angaben sind verpflichtend?
- Eine Verkehrsbezeichnung, die den Konsumenten über die Eigenschaft als Nahrungsergänzungsmittel aufklärt. Sie kann durch eine Handelsbezeichnung sowie die Nährwerteigenschaften (Wirkstoff und Menge pro Einnahme) ergänzt werden. Zum Beispiel:
- Nahrungsergänzungsmittel (Verkehrsbezeichnung)
- HepaForce (Handelsbezeichnung des Nahrungsergänzungsmittels)
- Mariendistel (aktiver Wirkstoff des Nahrungsergänzungsmittels)
- 100 mg (Menge des aktiven Wirkstoffes pro Einnahme)
- Eine vollständige Liste aller Zutaten (inklusive Zusatzstoffe). Diese werden in mengenmäßig absteigender Reihenfolge angegeben. Die bei der Produktion in größter Menge enthaltene Zutat wird immer zuerst angegeben. Auch die Allergene müssen ausgewiesen werden.
- Eine zusätzliche Angabe für die Menge an Vitaminen und Mineralstoffen in Prozent der empfohlenen täglichen Zufuhr für eine Tagesdosis.
- Eine Verzehrsempfehlung. Diese wird im Allgemeinen durch (Warn-)Hinweise ergänzt wie die maximale erlaubte tägliche Verzehrsmenge.
- Einen Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie einen gesunden Lebensstil dienen sollen.
- Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums.
- Einen Hinweis zu den Lagerbedingungen.
- Den Namen, die Firmenbezeichnung und die Adresse der Herstellers sowie die Los- bzw. Chargennummer.
Muss ein Nahrungsergänzungsmittel mit einem Beipackzettel geliefert werden?
Ein Nahrungsergänzungsmittel weist keine gezielte therapeutische Wirkung auf und beansprucht unter keinen Umständen die Heilung einer Krankheit für sich. Es muss daher nicht mit einem Beipackzettel geliefert werden. Hingegen kann ein Nahrungsergänzungsmittel eine oder mehrere gesundheitsbezogene Angaben (engl. Health Claims) aufweisen.
Was ist eine „gesundheitsbezogene Angabe“?
Eine gesundheitsbezogene Angabe ist ein rechtlicher Hinweis, demzufolge der Verzehr eines Wirkstoffes in ausreichender Menge (mindestens 15 % der empfohlenen täglichen Zufuhr) positive Wirkungen oder bestimmte gesundheitsbezogene Eigenschaften haben kann. Um auf dem Etikett aufscheinen zu dürfen, muss diese Angabe einer strengen Überprüfung standhalten. Der Wahrheitsgehalt ist wissenschaftlich nachgewiesen. Beispiele:
- Kalzium kann die Knochen stärken.
- Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.
- Eisen hilft, das Risiko für Blutarmut zu verringern.
- Folsäure hilft, den Plasma-Homocysteinspiegel zu verringern.
- Roggen-Ballaststoffe tragen zu einer normalen Darmfunktion bei.
Welche Angaben sind untersagt?
Keine Angaben oder Erwähnungen, welche die heilenden oder medizinischen Eigenschaften bewerben, dürfen die Verkehrsbezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels begleiten. Zum Beispiel:
- Hilft, die Darmtätigkeit in 14 Tagen zu regulieren.
- Wirkt auf das Sättigungsgefühl.
- Wirksam bei der Behandlung von Depressionen.
- Verringert die Herzfrequenz.
- Lindert Angst sowie körperliche und geistige Anspannung.